Abschlussveranstaltung zur städtebaulichen Rahmenplanung

Am Mittwoch, 16.08.2017 hat die Abschlussveranstaltung zur Rahmenplanung mit ca. 90 Besuchern einen großen Zuspruch erhalten.

Die Stadt Achim wurde in 2015 erfolgreich in das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau-West des Landes Niedersachsen mit dem Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt aufgenommen. Als Grundlage für die Antragstellung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wurden Investitionszuschüsse in Höhe von 4.8 Mio. € für die Beseitigung der städtebaulichen Missstände ermittelt.

Von den veranschlagten 4.8 Mio. € Investitionszuschüssen hat die Stadt von 2015 bis 2017 bereits 1.83 Mio. € beim Land eingeworben und bewilligt bekommen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die letzte Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Städtebauförderungsprogramm 2017 vom 21.03.17 verwiesen. Die Beantragung der Städtebauförderungsmittel wird von der Stadt jährlich fortgeschrieben.
In der Städtebauförderung muss die Stadt von der Summe der Investitionszuschüsse in Höhe von 4.8 Mio. € ihren 1/3 Anteil in Höhe von 1.6 Mio. € als Eigenanteil selbst aufbringen. In einem veranschlagten Sanierungszeitraum von 8 – 10 Jahren umfasst der Eigenanteil der Stadt dementsprechend rd. 160.000 bis 200.000 € pro Jahr. Der 2/3 Anteil des Bundes und des Landes Niedersachsens, der an die Stadt Achim geht, beträgt jährlich rd.320.000 € bis 400.000 €.

Hier geht es zu den Präsentationsunterlagen der Abschlussveranstaltung

Die Investitionszuschüsse sind bisher in Höhe von insgesamt 2.73 Mio. € in den Haushaltsplänen der Stadt Achim für die Haushaltsjahre 2015/2016 und 2017/2018 unter der Investition „Investitionszuweisung Achim- Innenstadt Nord“ veranschlagt. Die weiter erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushaltsplan in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre hinterlegt. Über die Höhe der Investitionsbereitstellung hat der Rat in seinen folgenden Haushaltsberatungen zu entscheiden.

Die Investitionszuschüsse aus den zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmitteln können z.B. eingesetzt werden für die Herstellung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Stellplätze; zur Mitfinanzierung von privaten Modernisierungsvorhaben; zur Mitfinanzierung von privaten und öffentlichen Abbruchkosten und Gründungsmaßnahmen bei Neubauten; für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligungen, Planungskosten und für den Ankauf von Grundstücken, die für die Sanierung wichtig sind. Über das was wichtige förderungsfähige Maßnahmen im Sanierungsgebiet sind und was als Sanierungsziel weiterverfolgt werden soll, entscheidet der Rat über die Rahmenplanung.

Anders als ein Bebauungsplan, kann der Rahmenplan vom Rat der Stadt kurzfristig fortgeschrieben werden, wenn sich die Sanierungsziele ändern. Zum Beispiel wenn eine Straße an einer anderen Stelle gebaut werden soll oder ein privater Eigentümer ein Gebäude modernisieren statt abbrechen möchte. Damit die Investitionszuschüsse entsprechend der Vorgaben des Förderrechts eingesetzt werden können, müssen die Grundlagen im Rahmenplan aufgenommen sein.

Das Sanierungsverfahren im Sanierungsgebiet muss auf Basis des Baugesetzbuches (§136 ff) zügig und zweckmäßig durchgeführt werden. Nach Beschluss der Rahmenplanung durch den Rat soll die Umsetzung der Sanierungsziele zügig mit den Eigentümern weiter verhandelt und mögliche Zuschüsse geprüft werden. Alle in der Rahmenplanung dargestellten öffentlichen Maßnahmen der Stadt erfordern für die tatsächliche Umsetzung jeweils einen Einzelbeschluss des Rates. Soll z.B. die Entwicklung des Standortes der Mobilitätsstation, als Idee aus der Rahmenplanung, voran gebracht werden, weil damit zeitnah die Entwicklung eines erfolgreichen sozialen Trägers in der Stadt Achim gebunden werden könnte und weitere bauliche Investitionen angeschoben werden, müssen die Investitionskosten von der Stadt und die Finanzierung der Kosten sachgerecht ermittelt werden. Erst nach Prüfung und Beschluss durch den Rat zur Umsetzung der Maßnahme und entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, kann die Verwaltung die Maßnahme auf den Weg bringen.
Eine Aufnahme von Maßnahmen in die Rahmenplanung nimmt daher keine finanzielle Beratung und Entscheidung vorweg, sondern ist im Gegenteil notwendige Grundlage für eben diese anzustellenden finanziellen Überlegungen und Planungen der Zukunft.

Grundstückseigentümer, die Investitionen in bauliche Maßnahmen auf ihren privaten
Grundstücken überlegen, können bei der Stadt beraten werden und planerische Unterstützung erhalten. Gleichzeitig wird geprüft, ob für die geplante private Investition ein Zuschuss aus der Städtebauförderung oder auch aus anderen Förderprogrammen in Frage kommt. Bei der Prüfung wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Eigentümer geklärt, ob aufgrund seiner Investitionen in das Gebäude oder auf dem Grundstück nicht rentierliche Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) entstehen und eine Investition unter Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Fördermittel unterstützt werden kann.

Interessierte Grundstückseigentümer können sich im Rathaus der Stadt Achim oder beim Sanierungsträger DSK über das Sanierungsverfahren im Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt informieren.

 

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